Zentraler Kreditausschuss
Zentraler Kreditausschuss(ZKA) war bis zum August 2011 der Zusammenschluss der kreditwirtschalftlichen Spitzenverbände. Seit September 2011 trägt er die Bezeichnung Deutsche Kreditwirtschaft(DK). Ziel des Zusammenschlusses ist die Durchsetzung gemeinsamer Interessen der Kreditwirtschaft gegenüber den verschiedenen staatlichen Stellen.
Zentraler Kreditausschuss – Organisation
Der Zentrale Kreditausschuss wurde 1932 gegründet. Dabei haben sich alle fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossen. Neben dem deutschen Sparkassen- und Giroverband gehören auch der Bundesverband deutscher Banken, der Verband deutscher Pfandbriefbanken, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands dazu. Alle Banken, welche in den verschiedenen Mitgliedsverbänden organisiert sind, werden dabei repräsentiert. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um einen Zusammenschluss ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Zudem existiert auch keine Postanschrift. Zu Beginn eines neuen Jahres wird die Federführung durch einen neuen Verband übernommen. Dabei wechseln sich alle Verbände mit Ausnahme des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken ab.
Aufgaben des zentralen Kreditausschuss
Die eigentliche Aufgabe besteht darin, gemeinsame Standpunkte in den Bereichen Bankenrecht, der Bankenpolitik und der Praxis des Bankgeschäfts zu formulieren. Die einzelnen Positionen werden einstimmig beschlossen und anschließend in Schriftform festgehalten. Die festgelegten Positionen vertritt der Zentrale Kreditausschuss anschließend gegenüber den staatlichen Stellen. Dazu gehört neben der Bundesregierung beispielsweise auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(BaFin) oder weitere staatliche Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union. Zur Formulierung der einzelnen Beschlüsse werden jeweils Arbeitsausschüsse gebildet, welche sich regelmäßig treffen. Beispiele hierfür sind der Zentrale Wettbewerbsausschuss oder der Arbeitsstab Geldautomaten. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Festlegung von standardisierten Regeln, welche zwischen den einzelnen Kreditinstituten und deren Kunden gelten. Die getroffenen Vereinbarungen werden als Abkommen bezeichnet und in den Satzungen der jeweiligen Verbände festgehalten. Beispiele für getroffene Abkommen sind:
- Vereinbarung über die Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke
- Vereinbarung über das institutsübergreifende System Geldkarte
- Vereinbarung über die Absicherung der ec-PIN
Wurde ein Abkommen getroffen, so ist dieses für alle in den einzelnen Verbänden organisierten Kreditinstitute bindend.
Was ist die ZKA-Nummer?
Es handelt sich dabei um eine Nummer, mit der sich Zahlungsterminals und Geldautomaten personalisieren lassen. Für jedes Terminal und jeden Automaten wird dabei eine individuelle Nummer vergeben. Ohne Initialisierung der Geräte ist keine Kartenzahlung bzw. Abhebung von Bargeld möglich. Wird ein Gerät außer Betrieb genommen, werden alle Daten gelöscht. Vor einer erneuten Verwendung muss zuerst wieder eine ZKA-Nummer beantragt werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle Geräte den erforderlichen technischen Anforderungen entsprechen. Zudem soll durch die Initialisierung einwandfrei nachvollzogen werden können an welchem Terminal bzw. Automaten eine Transaktion durchgeführt wird.