MasterCard-Gebühren von EU-Gericht gestoppt
Die Kreditkartengesellschaft MasterCard ist mit ihrer Klage vor dem EU-Gericht gescheitert. Das Unternehmen ging darin gegen ein Verbot der EU-Kommission vor, betreffs der hohen Gebühren, welche MasterCard bei Zahlungen im Ausland verlangt. Von der jetzigen Gerichtsentscheidung profitieren sowohl Händler wie auch Verbraucher. Die EU-Kommission zeigte sich mit dem Urteil sehr zufrieden und sprach dabei auch von einem Sieg für die Kommission, welche sich in ihrer Rolle als Hüter des Wettbewerbs und als Verbraucherschützer bestätigt sieht.
Klage vom EU-Gericht abgewiesen
Das Gericht war ebenso wie die EU-Kommission der Meinung, das Unternehmen habe über Jahre hinweg zu hohe Entgelte verlangt. Diese waren insbesondere deshalb unberechtigt, da weder Verbraucher noch Händler hiervon einen besonderen Nutzen hatten. Zudem sei hierdurch auch der Wettbewerb stark behindert worden. Im Rechtsstreit zwischen MasterCard und EU-Kommission ging es im Detail um die sogenannten multilateralen Interbankenentgelte. Diese werden immer dann fällig, wenn ein Kreditkartenbesitzer mit der Karte bezahlt oder an einem Automaten Bargeld abhebt. Entrichtet werden muss die Gebühr dann durch den jeweiligen Händler bzw. den Besitzer des jeweiligen Geldautomaten. Händler haben somit keine Wahl. Wenn Sie die Kreditkarte als Zahlungsmittel akzeptieren, dann werden automatisch diese Entgelte fällig. Leidtragende sind dabei insbesondere auch die Verbraucher, da diese Kosten von Händlern in der Regel auf die Verkaufspreise umgelegt werden. Die EU-Kommission geht davon aus, dass jedes Jahr Gebühren im zweistelligen Milliardenbereich anfallen.
Verbot durch EU-Kommission kam 2007
Bereits im Jahre 2007 hatte die EU-Kommission dem Unternehmen untersagt, weiterhin Entgelte in dieser Höhe für Zahlungen und Bargeldabhebungen zu verlangen. Um eine Strafzahlung zu vermeiden, hat MasterCard ein halbes Jahr später die Entgelte gesenkt. Wie der Präsident des Unternehmens Javier Perez vor Pressevertretern sagte, werde das Urteil derzeit geprüft und anschließend entschieden, ob dagegen Berufung eingelegt wird. Das gefällte Urteil betrifft jedoch nicht nur MasterCard, sondern auch den zweiten großen Ausgeber von Kreditkarten Visa. Auch Visa liegt derzeit im Streit mit der EU-Kommission über die erhobenen Gebühren. Nach Ansicht der Kommission werde das Urteil auch deutliche Konsequenzen innerhalb der jeweiligen Mitgliedsländer haben. So sind in verschiedenen Ländern derzeit noch Gerichtsverfahren anhängig, in denen es um die inländischen Gebühren bei Kartenzahlungen geht.
Verbraucher können profitieren
Nach Ansicht des deutschen Einzelhandelsverbandes hat das Urteil auch positive Auswirkungen für die deutschen Händler. Diese können nun mit den Gesellschaften neu verhandeln, um die Kosten für Kreditkartenzahlungen künftig zu senken. Diese werden sich auch beim Verbraucher in Form von günstigeren Verkaufspreisen bemerkbar machen. Außer den Kartengesellschaften sind also alle Beteiligten mit dem Urteil zufrieden. Es bleibt nun abzuwarten, ob das Unternehmen weitere Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Verbraucher, die noch nicht im Besitze einer Kreditkarte sind, können in vielen Fällen eine kostenlose Kreditkarte zu Ihrem Girokonto erhalten. Bei uns lohnt ein genauer Vergleich, welche Banken eine Kreditkarte kostenlos anbieten.