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Chargeback

Chargeback ist die Möglichkeit, eine Buchung von einem Kreditkartenkonto wieder rückgängig zu machen. Dies ist in etwa vergleichbar mit einer Lastschriftrückgabe auf einem Girokonto. Durch das Chargeback wird eine bereits erfolgte Zahlung wieder storniert und der entsprechende Betrag dem Kartenkonto gutgeschrieben. Dieses Verfahren findet besonders dann Anwendung, wenn ein Kartenmissbrauch vorliegt.

Chargebacks können sich für den Händler durchaus nachteilig auswirken. Dies gilt besonders dann, wenn sie in betrügerischer Absicht erfolgen. Grundsätzlich werden dem Händler bei jedem Chargeback Gebühren berechnet. Diese reicht er dann allerdings in den meisten Fällen an den betreffenden Karteninhaber weiter.

Die Gründe für Chargebacks können sehr vielfältig sein. Berechtigt sind sie vor allem bei doppelten Abbuchungen und bei Abbuchungen in falscher Höhe, aber auch dann, wenn die Bezeichnung des Händlers unbekannt ist oder wenn bestellte Ware nicht geliefert wurde und trotzdem eine Abbuchung vorliegt. Nicht durch den Inhaber getätigte Kartenumsätze unter Verwendung seiner Kartendaten erfüllen eindeutig den Tatbestand des Betrugs. Dieser ist umgehend an die zuständigen Stellen zu melden.

Die Frist für alle Chargebacks betrug bisher einheitlich 6 Wochen. In der Praxis sind jedoch oft auch noch nach 8 Wochen entsprechende Rückbuchungen möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt besteht meist kein Rechtsanspruch auf den Rückerhalt des Betrages.
Soll ein Chargeback durchgeführt werden, ist zuerst die Bank zu kontaktieren. Dort muss dann ein Formular zur Rückbuchung ausgefüllt werden. Verfügt die Kreditkarte über einen Onlinezugriff, ist die Rückbuchung auch über das Internet möglich.