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Unzulässig- Doppelter Schufa-Eintrag

29 Januar 2013 No Comment
Schufa Holding AG

(C) Schufa Holding AG

Mehr Sicherheit durch einen doppelten SCHUFA-Eintrag?

Egal, ob es um Girokonten, eine Geldkarte oder vielleicht eine Kreditkarte von Visa oder MasterCard geht, an der SCHUFA führt kein Weg vorbei. Aber gerade in der letzten Zeit mussten viele Verbraucher immer wieder feststellen, dass ihre Kreditwürdigkeit wegen einer falschen SCHUFA-Eintragung Richtung Null tendiert. Ein unberechtigter Eintrag in der SCHUFA kann ungeahnte Folgen nach sich ziehen. Schon allein aus diesem Grund ist ein doppelter Eintrag keine Kleinigkeit und sollte auch nicht auf die leichte Schulter genommen werden. So ein doppelter Eintrag ist mindestens irreführend, wenn nicht sogar vertrags- oder rechtswidrig. Dazu gab es in diesem Jahr sogar ein Urteil vom Kammergericht Berlin. Nachzulesen ist es unter dem Aktenzeichen 26 U 65/11.

Worum ging es in diesem Streitfall?

Wie so oft im Geschäftsleben, geht es auch hier natürlich um die Kreditwürdigkeit eines potentiellen Kunden. Der Kunde wollte bei der Postbank ein Konto eröffnen und musste sich dabei natürlich ganz freiwillig mit der Weitergabe seiner Daten an die Schutzgesellschaft einverstanden erklären. Im konkreten Fall ging es um eine Darlehensforderung in Höhe von nicht einmal 2000 EUR, die vom Kunden schnell ausgeglichen wurde. Trotzdem hat die Postbank diese Informationen weitergegeben. In den SCHUFA-Unterlagen stand die Darlehensforderung im Endeffekt wegen doppelter Weiterleitung zweimal. Der Geschäftskunde klagte gegen den doppelten Eintrag. Obwohl der Eintrag inzwischen getilgt war, kam es zu einer Gerichtsverhandlung, denn der Geschäftsmann war der Meinung, dass so ein doppelter Eintrag keine Kleinigkeit ist, sondern das komplette Geschäftsleben beeinflussen kann, steigen doch durch solche Einträge immerhin auch der Schufa-Score Wert des Betroffenen. Das kann weder im Sinne der Schutzvereinigung, noch der Kunden oder Verbraucher sein.

Das Kammergericht Berlin hat entschieden

Diese Auffassung wurde inzwischen vom Kammergericht Berlin bestätigt. Eine doppelte Eintragung, vor allem wenn es sich um negative Eintragungen handelt, ist keine Kleinigkeit. Immer dann, wenn es um Geld geht, sollten die Betroffenen gut darauf achten, was ihre SCHUFA-Einträge enthalten. Im schlimmsten Fall kann so ein Eintrag über den Fortbestand eines Unternehmens oder dessen Schufa-Score entscheiden. Aus diesem Grund sind auch die Richter vom Kammergericht Berlin der Meinung, dass so etwas nicht passieren darf. Genauso unmöglich ist es, dass dieser Vorfall von der Postbank AG als bedeutungslos eingestuft wird. In diesem Fall handelte es sich zweimal um den gleichen Eintrag von der Postbank AG unter anderem Namen. Die doppelte Eintragung kann durchaus dazu führen, dass Geschäftsbeziehungen zerbrechen oder der Betroffene seine Kreditkarte zurückgeben muss. Vom Kammergericht Berlin wurde noch einmal festgestellt, dass so ein Eintrag nur dann erfolgen darf, wenn der Schuldner tatsächlich erwiesenermaßen ein vertragswidriges Verhalten an den Tag gelegt hat.