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SEPA

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(C) Deutsche Bundesbank

SEPA steht für Single Euro Payments Area und bezeichnet einen europaweit einheitlichen Zahlungsraum, in dem Transaktionen in Euro getätigt werden können. Kunden sollen innerhalb dieses Zahlungsraums ihre Zahlungen genauso einfach wie im Inland durchführen können.

Problemstellung beim internationalen Zahlungsverkehr

Das Problem bei internationalen Zahlungen liegt hauptsächlich darin, dass in jedem Land ein eigenes Zahlungsverkehrssystem genutzt wird. Daraus ergibt sich, dass unter anderem die Rechtsnormen, die verwendeten Formulare und Systeme sowie auch die Clearingstellen und die eingesetzten Softwarelösungen unterschiedlich sind. Dazu kommen noch internationale Zahlungsformate wie beispielsweise SWIFT. Daraus ergibt sich zwangsläufig eine hohe Fehlerquote, da Auftraggeber bei internationalen Zahlungen oft nicht genau wissen, welche Angaben im jeweiligen Zielland erforderlich sind. Die EU-Kommission beklagt diese Hindernisse bereits seit vielen Jahren und sieht darin eines der größten Probleme bei der Schaffung eines europäischen Binnenmarktes.

Ziel des europäischen Zahlungsraums

Um diese Probleme zu beheben, soll SEPA nun die bargeldlosen Zahlungen innerhalb der teilnehmenden Länder standardisieren. Dies ist insbesondere auch deshalb erforderlich, da die Europäische Union in einer Richtlinie festgelegt hat, dass grenzüberschreitende Zahlungen für Kunden nicht mehr kosten dürfen als im Inland. Dies gilt für alle Überweisungen bis zu einem Betrag von 50.000 Euro unter Verwendung von IBAN und BIC. Um das gesteckte Ziel zu erreichen, befasst sich SEPA hauptsächlich mit folgenden Themen:

  • Einführung von einheitlichen Rechtsnormen
  • Entwicklung gemeinsamer Standards und Prozesse
  • Mittelfristige Abschaffung der nationalen Zahlungssysteme

Dabei ist insbesondere der letzte Punkt von Bedeutung, da aufgrund der unterschiedlichen Systeme doppelte Kosten entstehen.

Die Teilnehmerländer

Insgesamt erstreckt sich der europäische Zahlungsraum auf 32 Länder. Dabei sind auch Staaten, welche den Euro bisher noch nicht als Landeswährung nutzen. Neben den 27 Eurostaaten (inklusive der französischen Überseedepartements) gehören die Länder Island, Liechtenstein, Norwegen sowie die Schweiz, Monaco, Mayotte, Saint-Pierre, Miquelon dem europäischen Zahlungsraum an.

Organisation und Aufbau

Um die vereinbarten Richtlinien umzusetzen und zu überwachen wurde im Juni 2002 das European Payments Council (EPC) oder auch SEPA-Council gegründet. Nach mehreren Umstrukturierungen nahm das Gremium Mitte 2004 in seiner jetzigen Form die Arbeit auf. Dazu gibt es noch eine Reihe weiterer Akteure, welche im Bereich des europäischen Zahlungsraums tätig sind. Eines der mächtigsten Gremien ist der „Rat für Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN). Es handelt sich dabei um eine Formation des Rats der Europäischen Union. Darin enthalten sind die Finanz- und Wirtschaftsminister der verschiedenen EU-Staaten. Der ECOFIN-Rat hat noch eine Reihe weiterer Aufgaben wie der Aufbau von Wirtschaftsbeziehungen zu Drittländern sowie die Überwachung der öffentlichen Finanzen der EU-Mitgliedstaaten. Der SEPA-Rat sorgt dafür, dass die Interessen aller Beteiligten ausreichend berücksichtigt werden. Er setzt sich aus Vertretern von Anbietern und Nutzern von Zahlungsdiensten zusammen.