Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV)
Mit einer Überweisung, mit Online Bezahlsystemen oder mit dem Kauf auf Nachnahme gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Dienstleistungen und Produkte zu bezahlen. Das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) stellt zu den genannten Methoden eine Alternative dar. Bei diesem ermächtigt der Kunde ein Unternehmen, anfallende Beträge von einem Girokonto einzuziehen. Der Kontenbesitzer muss hierfür allein seinen Namen sowie Kontonummer und Bankleitzahl übermitteln. Dies kann sowohl per Post als auch online geschehen. Auf diese Weise kann er bequem einmalige Rechnungsbeträge als auch regelmäßig anfallende Summen begleichen lassen.
Das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV): die sichere Bezahlart
Vordergründig könnte man meinen, dass eine Überweisung mehr Sicherheit als eine Lastschrift bietet. Dieser Eindruck kann durch die Tatsache entstehen, dass bei einer Einzugsermächtigung die Kontodaten an Dritte weitergegeben werden. Der Sachverhalt stellt sich aber andersherum dar: Das Lastschriftverfahren hat den Vorteil, dass Kunden binnen einer Frist von sechs Wochen nach Zustellung des Kontoauszuges widersprechen können. Ohne Prüfung bucht die Bank den entsprechenden Betrag zurück. Es ist dann allein eine Streitigkeit zwischen Unternehmen und Kunden, die sich über die Rechtmäßigkeit eines geforderten Betrags einigen müssen. Bei einer Überweisung von einem Girokonto besteht dagegen keinerlei Möglichkeit, das Geld wieder zurückzubekommen. Tippt eine Kunde aus Versehen eine falsche Kontonummer ein, muss er auf Kulanz hoffen. Zudem sind beim Internetbanking nur Kontonummer sowie Bankleitzahl entscheidend, ein Abgleich mit dem angegebenen Namen wird nicht durchgeführt. Das erhöht die Gefahr, dass eine falsche Überweisung getätigt wird.
Europäische Harmonisierung: die SEPA-Lastschrift
Aufgrund der zunehmenden Transaktionen innerhalb der Europäischen Union haben sich Bankenverbände auf eine Vereinheitlichung des Verfahrens geeinigt. Zum Teil wird das sogenannte SEPA-System bereits genutzt, in wenigen Jahren sollen sämtliche Zahlungen darauf umgestellt werden. Damit ist das Lastschriftverfahren problemlos europaweit möglich, eventuell momentan verlangte Gebühren entfallen komplett. Die SEPA-Lastschrift ist in den grundlegenden Prinzipien mit dem in Deutschland bisher üblichen Verfahren identisch, es gibt dennoch einige Unterschiede. So werden nicht mehr Kontonummer und Bankleitzahl angegeben, sondern IBAN und BIC. Diese finden sich auf den entsprechenden Unterlagen der Bank. Während das bisherige Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) nur bei Widerruf beendet wird, geschieht dies bei SEPA auch nach einer 36 Monate dauernden Nichtnutzung.
SEPA- auch neuer Standard bei Kreditkarten
Die SEPA-Vereinbarung beschränkt sich keineswegs nur auf ein Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV), sondern es betrifft auch die Zahlung per Kreditkarte. Auch in diesem Punkt ist die Vereinheitlichung der Abwicklung und der Sicherheitsstandards das wesentliche Ansinnen der Reform. Ziel ist es, dass der reibungslose Einsatz einer Kreditkarte in ganz Europa gewährleistet wird. Hierfür werden sämtliche Schnittstellen aufeinander abgestimmt, zum Beispiel POS-Terminal und Kreditkarten. Um den Standard zu nutzen, müssen Kreditkarten über einen EMV-Chip verfügen. Die VISA Kreditkarte sowie die MasterCard sind bereits nach dem EMV-Standard ausgerüstet.